Wir stellen uns vor

Namen und Aufgaben in unserer Regionalgruppe:

Roland Schneider           Sprecher und Gründungsmitglied

Brigitte Schneider           Pressesprecherin, verantwortlich für Pressearbeit, Termine und digitale Medien

Dieter Mantz                   Tourenleiter, verantwortlich für die Erstellung und Durchführung familienfreundlicher Radtouren

Reiner Maus                    zertifiezierter Tourenleiter

Timo Schneider               junger ADFC Deutschland

Erste Ergebnisse und Veränderungen

Die seit Februar 2020 existierende ADFC-Regionalgruppe Sulzbach-/Fischbachtal hat bereits ganze Arbeit geleistet und einen Maßnahmenkatalog für die Stadt Sulzbach erarbeitet. Das Papier enthält zahlreiche Vorschläge, was getan werden sollte, um den Radverkehr in Sulzbach voranzubringen. Mittlereweile wurden bereits erste Verbesserungen abgeschlossen. Unter dem Titel "Ideen für ein fahrradfreundliches Sulzbach" werden die Anbindung der Stadtteile an die Innenstadt, Schutzmaßnahmen für die Radfahrenden im fließenden Verkehr, die Aufstellung von Abstellanlagen, die Pflege der Infrastruktur, die Erreichbarkeit der Schulen, der Ausbau der fahrradbezogenen Kommunikation sowie weitere Maßnahmen gefordert. Hier kann der komplette Maßnahmenkatalog angesehen/heruntergeladen werden. 

Durch die Einreichung des Maßnahmekataloges ist auch in Friedrichsthal ein solcher einem unabhängigen Planungsbüro eingereicht worden. Als nächstes werden wir einen auf Quierschied abgestimmten ebenfalls dort zur Vorlage, den Zuständigen der Stadt vorlegen.

  • Seit Februar 2020 besteht nun die Regionalgruppe Sulzbach-/Fischbachtal mit Hauptsitz in Sulzbach. Mittlerweile sind wir ca. 10 Aktive Radler und haben auch schon das ein oder andere ins Rollen gebracht. Als Sprecher und Organisator ist da Roland Schneider - ein sehr engagierter „Bei-jedem-Wetter-Radler" der ruhig und besonnen jede Konfrontation ins rechte Licht rückt. Außerdem kümmert er sich auch um „Zuwachs für die Regionalgruppe". Als „ehrenamtlicher Radverkehrsbeauftragter der Stadt Sulzbach" haben wir den engagierten Peter Hell, der auch täglich mit dem Rad zur Arbeit fährt, und in seiner neuen Funktion als Bindeglied zwischen Bürgern und Stadtverwaltung äußerst gute Arbeit leistet. In Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Radverkehrsbeauftragten der Stadt Sulzbach, Herrn Peter Raven, kümmert er sich mit um die Umsetzung des neuen Radverkehrskonzeptes für die Stadt Sulzbach, damit auch alle Landes- und Bundesförderungen ausgeschöpft werden können. Als nächstes hätten wir dann noch Dieter Manz und Reiner Maus, die als unsere „Touren-Guides" fungieren, die Planung und Durchführung von familienfreundlichen Gruppenausflügen liegt also in deren Händen. Wir werden auch in nächster Zeit schöne Ausflüge anbieten.Natürlich wird es dabei auch eine Einkehr in gastronomische Lokale geben, aber durch selbst mitgebrachte Verpflegung ist an entsprechenden „Pausenpunkten" ein „Mini-Picknick" möglich. In Sachen „Pressearbeit" versuche nun ich, Brigitte Schneider, mich aktiver in das gute Gelingen zur Verbesserung der Radfreundlichkeit in unserer Region mit einzubringen. Kurzum werde ich alle Informationen verbreiten, die für die Öffentlichkeit interessant sind. Dazu gehören neben Printmedien und digitale Foren – auch in den sozialen Netzwerken – natürlich auch die Beiträge zum Newsletter. Deshalb nun als erstes eine kleine Erfolgsbilanz unserer Aktivitäten seit Gründung:
  • Ein Parallelweg zur Hauptstraße in Sulzbach wurde aufgrund unseres Bestrebens offiziell für den Radverkehr freigegeben, um den Gefahren auf der Hauptstraße durch den Kfz-Verkehr aus dem Weg zu gehen.
  • Unsere Stadtverwaltung, federführend unser Bürgermeister Michael Adam, hat sich als „Radverkehrsfreundliche Kommune" geoutet und unterstützt uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und Aktionen.
  • Die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Sulzbach ist sehr erfreulich. Einer E-Bike-Vermietung für die Bürger der Stadt Sulzbach zu sehr moderaten Konditionen folgte die Installation einer Ladestation für E-Bikes an einem Zentralen Punkt in der Stadtmitte.
  • Motivation der Bürger zur Teilnahme am Stadtradeln 2024.
  • Mitarbeit am „Fahrradverkehrskonzept der Stadt Sulzbach" vor allem durch unseren Peter Hell in Zusammenarbeit mit dem hauptamtlichen Radverkehrsbeauftragen Peter Raven und der Stadtverwaltung der Stadt Sulzbach.
  • Kontaktaufnahme mit den Bürgermeistern (aktuelle und neu nominierte) der umliegenden Gemeinden, um eine entsprechend gute Zusammenarbeit und Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur zu erlangen.
  • Eröffnung der ersten Fahrradstraße in Sulzbach. Weitere Maßnahmen werden 2024 folgen.

Monatliche Treffen finden bei uns am ersten Mittwoch im Monat um 19 Uhr statt. Wir treffen uns in Sulzbach, Schnappacher Weg 8, Rot-Weiß Bistro

Bis dahin allzeit gute Fahrt und immer genug Luft im Reifen.

Verkehrspolitik

 

Merkmale und Hauptziele unserer Arbeit

 

  • Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen der Stadt und der Regionalgruppe
  • Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern des Sulzbach- und Fischbachtal´s
  • Austausch von Problemen und Problemstellen mit den Bürgermeister der Städte
  • Informationsaustausch auf Festivitäten der Städte sowie Infoständen unsereseits
  • Radwege
  • Radverkehrskonzept
  • Radwegeplanungen

Trofeo 2023

LVM Trofeo in Sulzbach 2023

Sie möchten uns besuchen? Gerne!

Wir beraten und helfen bei Ihren Fragen rund ums Rad.

rgadfcsulzbach [at] gmail.com

Aktiv mitarbeiten

Der ADFC lebt durch die Mitarbeit seiner aktiven Mitglieder.

Information und Koordination unserer ehrenamtlichen Arbeit findet vor allem bei regelmäßigen Gesprächskreisen statt.

ADFC vor Ort

Der ADFC ist in mehr als 450 Städten in Deutschland vertreten. In der Karte finden Sie Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort. Filtern Sie entweder nach Bundesländern oder klicken Sie sich direkt durch die Karte. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie mit einem Klick auf den ausgewählten ADFC-Marker in der Karte.

Kontakt

ADFC Regionalgruppe Sulzbach-Fischbachtal

Roland Schneider

Am Hammersberg 46

66280 Sulzbach

Anmeldung für das Tourenprogramm unserer RG

Tourentermine

Termine

Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) setzt sich mit seinen mehr als 190.000 Mitgliedern mit Nachdruck für die Verkehrswende in Deutschland ein. Wir sind überzeugt davon, dass eine gute, intuitiv nutzbare Infrastruktur, gut ausgearbeitete Radverkehrsnetze und vor allem Platz für Rad fahrende Menschen auch dazu einlädt, das Fahrrad als Verkehrsmittel zu benutzen. Wir möchten eine sichere und komfortable Infrastruktur für den Radverkehr, damit sich junge und junggebliebene Fahrradfahrende sicher und zügig fortbewegen können.

    Die Förderung des Radverkehrs ist nicht zuletzt auch ein politischer Auftrag, für den sich der ADFC stark macht. Unser Ziel ist es, alle Menschen, gleich welchen Alters und unabhängig von ihren Wohnorten, für das Radfahren und damit für die Mobilität der Zukunft zu gewinnen. Lesen Sie in unserem Grundsatzprogramm mehr über die Ziele und Forderungen des ADFC – und werden Sie Mitglied in der weltweit größten Zweiradgemeinschaft.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluss auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrenden ein.

    Für Sie hat die ADFC-Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können, egal wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die ADFC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Radwelt Informationen zu allem, was Sie als Rad fahrenden Menschen politisch, technisch und im Alltag bewegt. Nutzen Sie als ADFC-Mitglied außerdem vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied? Hier gelangen Sie zum Anmeldeformular.

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein verkehrssicheres Fahrrad auszustatten ist, legt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) fest. Sie schreibt u. a. zwei voneinander unabhängige Bremsen vor, damit ein Fahrrad sicher zum Stehen kommt. Ebenso vorgeschrieben ist eine helltönende Klingel. Auch zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale mit je zwei nach vorne und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern sind Pflicht.

    Am wichtigsten für die Verkehrssicherheit ist neben den Bremsen die Beleuchtung. Ein rotes Rücklicht und ein weißer Frontscheinwerfer sind vorgeschrieben. Die Beleuchtung kann batteriebetrieben sein und muss tagsüber nicht mitgeführt werden. Sie muss aber dann einsatzbereit sein, wenn die Sichtverhältnisse Licht erforderlich machen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist Beleuchtung nur mit dem Prüfzeichen des Kraftfahrtbundesamts (eine Wellenlinie, Großbuchstabe K und fünfstellige Zahl). Damit Radfahrenden auch seitlich gesehen werden, sind Reflektoren in den Speichen oder Reflexstreifen an Reifen oder Felge vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO vorgeschrieben sind.

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.

    Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen.

    Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

  • Was ist der Unterschied zwischen Schutzstreifen und Radfahrstreifen? Und was ist ein Radweg?

    Die Infrastruktur für das Fahrrad nicht einheitlich und selten uneingeschränkt gut nutzbar. Radfahrstreifen und Schutzstreifen verlaufen beide auf der Fahrbahn und damit im direkten Blickfeld von Autofahrenden. Schutzstreifen haben eine gestrichelte Markierung und dürfen daher mit dem Auto befahren werden. Radfahrstreifen hingegen sind mit einer Linie durchgängig auf der Fahrbahn markiert und dürfen von Autofahrenden nicht befahren werden. Der ADFC macht sich für geschützte Radfahrstreifen stark, bei denen Poller, Kübel und markierte Schutzzonen Radfahrende vor dem Autoverkehr, achtlos aufgerissenen Autotüren und unerlaubten Parken schützen.

    Ein Radweg ist durch ein blaues Radwegschild gekennzeichnet und muss in dem Fall von den Radfahrenden genutzt werden. Eine Benutzungspflicht darf aber nur angeordnet werden, wenn es die Verkehrssicherheit erforderlich macht. Behindern Blätter, Schnee oder andere Hindernisse Radfahrende auf Radwegen, dürfen sie auf die Fahrbahn ausweichen. Mehr zur Infrastruktur für den Radverkehr erfahren Sie hier.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

  • Wo bekomme ich Radkarten?

    Mit fast 3 Mio. verkauften Exemplaren gehören die ADFC-Radtourenkarten weltweit zu den Bestsellern unter den Fahrradkarten. Sie haben einen praktischen Maßstab (1:150.000) und sind mit Hilfe von versierten ADFC-Scouts entstanden, die die Bedürfnisse von Radreisenden verstehen und die Strecken buchstäblich erfahren haben. Die 27 ADFC-Radtourenkarten für Deutschland haben wir durch besonders spannende und beliebte Radregionen wie den Gardasee oder Mallorca ergänzt. Außerdem finden Sie eine Vielzahl von ADFC-Regionalkarten (Maßstab 1:75.000) im Buchhandel, in vielen ADFC-Infoläden und direkt beim Bielefelder Verlag BVA (Tel.: 0521/59 55 40, E-Mail: bestellung@bva-bielefeld.de) oder bequem auf www.fahrrad-buecher-karten.de.

  • Wo finde ich vom ADFC empfohlene Musterkaufverträge für Fahrräder?

    Ganz gleich, für welches Fahrrad Sie sich entscheiden: Ein schriftlicher Kaufvertrag kann vor dem Hintergrund eventueller Reklamationsansprüche oder sonstiger Gewährleistungsfragen hilfreich sein. Das gilt umso mehr, wenn Sie sich für ein Gebrauchtrad entscheiden sollten. Deshalb haben wir hier eine Vorlage für einen Musterkaufvertrag für Gebrauchträder zusammengestellt, die Ihnen helfen kann, böse Überraschungen zu vermeiden.

    Zum Musterkaufvertrag des ADFC für Gebrauchträder kommen Sie, wenn Sie unten auf "Weiterlesen" drücken.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt